Vorwort zur VOB Ergänzungsband 2023 zur VOB 2019
Im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) wird dieser Ergänzungsband 2023 zur VOB 2019 veröffentlicht.
Die Überarbeitung der Normen der VOB/C erfolgte im Jahr 2019 im Rahmen der VOB Gesamtausgabe 2019. Da die Normen einem stetigen Anpassungsbedarf
– aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Rahmenbedingungen
– unterliegen, sind seitdem 21 ATV in den Hauptausschüssen
Allgemeines, Hochbau und Tiefbau neu erstellt bzw. fachtechnisch überarbeitet worden. Ihre Veröffentlichung wurde im Juni 2023 durch den DVA-Vorstand beschlossen.
Fachtechnisch wurden im Bereich Hochbau elf Normen und aus dem Bereich Tiefbau fünf Normen überarbeitet. Zusätzlich wurden drei Normen neu aufgestellt, die ATV DIN 18327 „Brunnenarbeiten und Erdwärmesonden“, die ATV DIN 18328 „Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen“ und die ATV DIN 18448 „Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen“. Die ATV DIN 18322 „Kabelleitungstiefbauarbeiten“ wurde umfassend redaktionell überarbeitet. Dies wurde notwendig, da der Abschnitt Aufbruch von Verkehrsflächen aus dieser ATV in den Geltungsbereich der ATV DIN 18328 verlagert wurde.
Auch die Digitalisierung des Bauwesens hält Einzug in die VOB. Der Hauptausschuss Allgemeines hat mit Zustimmung der Hauptausschüsse Hochbau und Tiefbau die ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art – in einem ersten Schritt „BIM-fähig“ gemacht. Mit der
Einführung einer generellen Öffnungsklausel in den Abschnitten 0 und 5 wird die Anwendung digitaler Abrechnungsmethoden ermöglicht.
Um diese Aktualisierungen den Anwendern zeitnah als Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen, hat der DVA-Vorstand beschlossen, einen Ergänzungsband zur VOB 2019 zu veröffentlichen.
Für den vorliegenden Ergänzungsband gilt mein besonderer Dank den Hauptausschüssen Allgemeines, Hochbau und Tiefbau sowie ihren Arbeitsausschüssen. Nur der engagierten Mitarbeit vieler Fachleute ist es zu verdanken, dass die VOB für die Anwenderinnen und Anwender ein praxisnahes und ausgewogenes Regelwerk ist und von Auftraggebern und Auftragnehmern gleichermaßen anerkannt wird.
Allen Anwenderinnen und Anwendern, den Bauherrinnen und Bauherren und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Baufirmen, Architektur- und Ingenieurbüros, Vergabejuristinnen und -juristen, Schlichterinnen und Schlichtern wünsche ich mit diesem Regelwerk viel Erfolg bei ihrer Arbeit.
Ich möchte Sie ermutigen, sich aktiv an der Gestaltung und Weiterentwicklung der VOB in den Gremien des DVA zu beteiligen. Ihre wertvollen persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die praktische Anwendung dieses Regelwerks im Rahmen Ihrer Verträge.
Der Vorstand des
Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses
für Bauleistungen (DVA)
Dirk Scheinemann, Vorsitzender