Vorwort zur VOB - Ausgabe 2019

Im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) wird nachstehende Gesamtausgabe der VOB 2019 veröffentlicht.

Nach der Vergaberechtsreform 2016 lag nun der Schwerpunkt der Überarbeitung auf dem ersten Abschnitt der VOB/A. Beispielsweise haben die Auftraggeber im Baubereich jetzt auch bei nationalen Baumaßnahmen die Wahl zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb.

Erstmalig sind Regelungen zum Auslandsbau in der VOB/A aufgenommen worden und auch ein sog. Direktauftrag für Kleinstbaumaßnahmen wird neu eingeführt.

In Umsetzung der Beschlüsse des Wohngipfels vom 21.9.2018 hebt der DVA die Wertgrenzen an, für die Freihändige Vergabe auf 100.000 Euro und für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auf 1 Mio. Euro. Die Anhebung ist bis 31.12.2021 befristet und gilt angesichts der Ziele des Wohngipfels nur für Bauleistungen, die Wohnzwecken dienen.

Abschnitt 2 der VOB/A wurde nur wenig geändert in die VOB Ausgabe 2019 übernommen. Im Nachgang der Vergaberechtsreform von 2016 wurden Änderungen an den Vorschriften des GWB und der VgV vorgenommen, die auch im 2. Abschnitt der VOB/A nachvollzogen werden mussten. Darüber hinaus wurden neue Regelungen aus dem 1. Abschnitt der VOB/A wie z. B. die Regelungen zur Abgabe mehrerer Hauptangebote und zum Nachfordern von Unterlagen aus Abschnitt 1 VOB/A inhaltsgleich in den 2. Abschnitt der VOB/A übernommen.

Auch in Abschnitt 3 der VOB/A wurde der Gleichlauf mit den Abschnitten 1 und 2 hergestellt, Regelungen wurden angepasst bzw. übertragen. Die VOB/B ist unverändert geblieben. Der DVA hat vor dem Hintergrund des am 01.01.2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB die VOB/B auf Aktualisierungsbedarf geprüft und mehrheitlich den Beschluss gefasst, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen. Der DVA wird die Entwicklung der Rechtsprechung zum neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht verfolgen und daraus ggf. Änderungsbedarf in der VOB/B ableiten.

Die Überarbeitung der VOB/C wird durch die Hauptausschüsse Hochbau (HAH) und Tiefbau (HAT) verwirklicht und vom Vorstand des DVA zur Veröffentlichung freigegeben. Von 65 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sind 40 redaktionell überarbeitet und 14 – darunter die ATV DIN 18299 – inhaltlich fortgeschrieben worden.

Bedanken möchte ich mich im Namen des Vorstands bei allen an der Überarbeitung der VOB Beteiligten für ihre sehr gute Arbeit und ihren hohen persönlichen Einsatz. Den vielen Anwendern: Baufirmen, Architekten und Ingenieuren, Vergabe-Juristen, Schlichtern, privaten Bauherren und den Mitarbeitern in den Kommunen, Städten, Kreisen, den Ländern und beim Bund, wünsche ich mit diesem Regelwerk viel Erfolg und Freude bei ihrer praktischen Arbeit.

Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA)

(Christine Hammann)

Vorsitzende