Vergaberechtsreform 2016
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Vergaberechtsreform 2016: Neue Angebots- und Teilnahmefristen im Vergabeverfahren
Dr. Rolf Theißen
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht
www.ts-law.de
Im Rahmen der Reform des Vergaberechts 2016 sind die Angebotsfristen und die Teilnahmefristen im Vergabeverfahren gegenüber den bisherigen Regelungen geändert worden. So sind etwa die Regelfristen im offenen Verfahren von 52 Kalendertagen auf 35 Kalendertage reduziert worden.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Bewerbungs- und Angebotsfristen aller EU-weiten Vergabeverfahren:
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