Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf den Baustellen des Bundes
Wie mit pandemiebedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes zu verfahren ist, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in einem Erlass vom 17.06.2020 verfügt.
Hinweise zur Erstattung der Mehrkosten für Hygienemaßnahmen auf Baustellen des Bundes sind dem Erlass und dem Formblatt 217 zu entnehmen.