Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung eines Vergabeverfahrens?
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Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung eines Vergabeverfahrens?
Jens Böttcher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
www.ts-law.de
Leitsatz:
Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns besteht nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber ein mit einer Aufhebung des ersten Vergabeverfahrens und einer fehlerfreien Neuvergabe wirtschaftlich und wertungsmäßig entsprechendes Ergebnis herbeiführt, indem er mit demjenigen, der den Zuschlag zu Unrecht erhalten hat, einen Aufhebungsvertrag schließt und sodann in Bezug auf den gleichen Auftrag ein neues Vergabeverfahren durchführt.
BGH, Urteil vom 23.11.2021 - XIII ZR 20/19
Praxishinweis:
1. Ein übergangener Bieter fordert von der ausschreibenden Gemeinde Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung eines nationalen Vergabeverfahrens für Bodenbelagsarbeiten. Die Gemeinde hatte einem Mitbieter als vermeintlich günstigsten Bieter den Zuschlag auf sein Angebot erteilt. Anschließend wurde festgestellt, dass es bei der Bearbeitung der Angebote zu einem Übertragungsfehler gekommen war. Dadurch war das Angebot des Mitbieters geringfügig günstiger erschienen als das des unterlegenen Bieters. Daraufhin schloss die Gemeinde mit dem Mitbieter einen Aufhebungsvertrag. Es wurde ein neues Vergabeverfahren unter Beteiligung des Mitbieters und der anderen Bieter durchgeführt. Der Mitbieter erhielt in diesem zweiten Vergabeverfahren erneut den Zuschlag.
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