Novelle der Vergabestatistikverordnung in Kraft getreten
Im April 2020 ist die Novelle der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Kraft getreten, mit der die rechtlichen Grundlagen für die Statistik und das Spektrum der zu erhebenden Daten vor Beginn der Meldepflicht noch einmal angepasst wurden.
Die Vergabestatistik wird nach aktuellem Stand zum 1. Oktober 2020 den Betrieb beim Statistischen Bundesamt (Destatis) aufnehmen. Dies wird spätestens im Juni 2020 auch offiziell im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Das BMWi informiert mit Schreiben vom 22. Mai 2020 darüber, wie öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber ihren statistischen Pflichten ab diesem Datum nachkommen können.