DIN EN 81-21 : 2022-08 [AKTUELL]
Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt Sicherheitsregeln für neue Personen- und Lastenaufzüge fest, die dauerhaft in bestehende Gebäude eingebaut werden, bei denen in manchen Fällen aufgrund von baulichen Einschränkungen einige Anforderungen von EN 81-20:2020 nicht erfüllt werden können. Dieses Dokument soll verstanden und angewendet werden in Verbindung mit EN 81-20:2020. Es geht auf folgende Zwänge ein und gibt Anforderungen für alternative Lösungen an: - Bestehende durchbrochene Schachtwände; - die Verringerung des verfügbaren Schachts führt zu einem geringeren Abstand zwischen Fahrkorb, Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht; - Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht in einem separaten vorhandenen Schacht; - reduzierte Gebäudemaße und Abstände führen zu: - Reduzierung des vorhandenen Schutzraums für Schachtkopf und Schachtgrube; - Reduzierung der Fahrkorbdachumwehrung; - Reduzierung der Höhe der Fahrkorbschürze; - Reduzierung der Höhe des Triebwerksraums und/oder Rollenräume; - Reduzierung der Höhe der Schachttüren. Dieses Dokument (EN 81-21:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Gegenüber DIN EN 81-21:2018-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) alle referenzierten Normen sind datiert; b) Unterabschnitt 6.3 wurde gestrichen; c) Annex B wurde geändert; d) Annex ZA wurde angepasst. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Aufzügen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 81-21:2018-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen wurden aktualisiert; b) Unterabschnitt 6.3 wurde gestrichen; c) Anhang B wurde gestrichen; d) Anhang ZA wurde angepasst.