DIN EN 492 : 2016-12 [ZURÜCKGEZOGEN]

Dokumentart:
Norm
Titel (deutsch):
Faserzement-Dachplatten und dazugehörige Formteile - Produktspezifikation und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 492:2012+A1:2016
Titel (englisch):
Fibre-cement slates and fittings - Product specification and test methods; German version EN 492:2012+A1:2016
Originalsprachen: Deutsch
Einführungsbeitrag:

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Änderung zu EN 492:2012 hinsichtlich Abschnitt 6 zur Konformitätsbewertung und Anhang ZA, die aufgrund der Bauproduktenverordnung geändert werden müssen. EN 492 legt die technischen Anforderungen an und die Verfahren zur Kontrolle und Prüfung sowie die Abnahmebedingungen für Faserzement-Dachplatten und dazugehörige Faserzement-Formteile für einen oder mehrere der folgenden Verwendungszwecke fest: - Dachdeckungen; - Innenwandbekleidungen; - Außenwand und Deckenbekleidungen. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-02-04 AA "Faserzementplatten (SpA zu CEN/TC 128/SC 4 und ISO/TC 77)" bei DIN zuständig.

Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 492:2012-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Europäisches Vorwort mit Angabe der EU-Verordnung Nr. 305/2011; b) Text im Abschnitt "5.6.2 Freisetzung gefährlicher Stoffe" ersetzt; c) Abschnitt 6 "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit - AVCP" vollständig ersetzt. Die Übereinstimmung von Faserzement-Tafeln mit den Anforderungen dieser Norm und mit den vom Hersteller in der Leistungserklärung angegebenen Leistungen ist folgendermaßen nachzuweisen: - durch Bestimmung des Produkttyps, - durch eine werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller einschließlich Bewertung des Produkts. Der Hersteller muss stets die Gesamtkontrolle behalten und muss über die Mittel verfügen, die erforderlich sind, um die Verantwortung für die Übereinstimmung des Produkts mit der(den) angegebene(n) Leistung(en) übernehmen zu können; d) Abschnitt 8 "Kennzeichnung, Etikettierung, Verpackung" wurde komplett ersetzt; e) Anhang ZA "Abschnitte dieser Europäischen Norm, die die Bestimmungen der EU-Bauproduktenverordnung betreffen", wurde komplett ersetzt.