DIN EN 298 : 2024-03 [AKTUELL]

Dokumentart:
Norm
Titel (deutsch):
Feuerungsautomaten für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige oder flüssige Brennstoffe; Deutsche Fassung EN 298:2022
Titel (englisch):
Automatic burner control systems for burners and appliances burning gaseous or liquid fuels; German version EN 298:2022
Originalsprachen: Deutsch
Einführungsbeitrag:

Diese Norm legt die Sicherheits-, Auslegungs-, Konstruktions- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfung von Feuerungsautomaten, Steuergeräten, Flammenwächtern und HTO-Wächtern zur Verwendung in Gas- und Ölbrennern sowie in Gas- und Ölgeräten mit oder ohne Gebläse und ähnliche Verwendungszwecke fest. Sie gilt für Feuerungsautomaten, die zusätzliche Funktionen enthalten. Das Dokument gilt nicht für Feuerungsautomaten, die thermoelektrische Flammenüberwachungseinrichtungen verwenden. Normen für Brenner, Geräte oder Prozesse, die Feuerungsautomaten, Steuergeräte beziehungsweise Flammenwächter oder HTO-Wächter verwenden, können Vorrang vor den Anforderungen dieses Dokuments haben. Das Dokument (EN 298:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 58 „Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Brenner und Brennstoffgeräte für gasförmige oder flüssige Brennstoffe“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 041-03-31 AA „Gemeinschaftsarbeitsausschuss NHRS/DKE: Elektrische Sicherheits- und Regeleinrichtungen für wärmeerzeugende Geräte und Anlagen (SpA CEN/TC 58/WG 12, CEN/TC 58/WG 14)“ im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS).

Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 298:2012-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an EN 13611:2019, korrigiert durch EN 13611:2019/AC:2021; b) Aufnahme von Anhang J, Anhang K, Anhang L, Anhang M, Anhang N, Anhang O, Anhang ZB und Anhang ZC; c) Anpassung an die Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (GAR) und Ergänzung durch Anhang ZB; d) Ergänzung des Hochtemperaturbetriebs (HTO).