DIN EN 1176-11 : 2014-11 [AKTUELL]
Dieser Teil der Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an standortgebundene Raumnetze fest, die zur Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Diese Norm gilt nicht für künstliche Kletteranlagen, die für das Training für sportliche Aktivitäten, zum Beispiel alpines Bergsteigen, benutzt werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte" im DIN zuständig.
Gegenüber DIN EN 1176-11:2008-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bild 5 überarbeitet; b) Verdeutlichung der Anforderungen für zusammenlaufende Teile; c) Norm redaktionell überarbeitet.