DIN EN 1090-2 : 2024-09 [NEU]

Dokumentart:
Norm
Titel (deutsch):
Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken; Deutsche Fassung EN 1090-2:2018+A1:2024
Titel (englisch):
Execution of steel structures and aluminium structures - Part 2: Technical requirements for steel structures; German version EN 1090-2:2018+A1:2024
Originalsprachen: Deutsch

Diese Norm ist aktuell:

Heute 2024-09
Aktuelle Norm
  • DIN EN 1090-2 :2024-09
Entwurf
zurückgezogen
Aktuelle Norm
zurückgezogen
Einführungsbeitrag:

Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Ausführung von Stahltragwerken fest, die hergestellt werden aus: - warmgewalzten Baustahlerzeugnissen bis einschließlich S700; - kaltgeformten Bauteilen und Blechen bis einschließlich S700 (sofern sie nicht in den Anwendungsbereich von EN 1090-4 fallen); - warm- oder kaltgeformten austenitischen, austenitisch-ferritischen und ferritischen nichtrostenden Stahlerzeugnissen; - warm- oder kaltgeformten Hohlprofilen für den Stahlbau, einschließlich Standard- und kundenspezifisch gewalzter Erzeugnisse und durch Schweißen hergestellter Hohlprofile. Für Bauteile, die aus kaltgeformten Komponenten hergestellt werden, und für kaltgeformte Hohlprofile, die in den Anwendungsbereich von EN 1090-4 fallen, haben die Anforderungen von EN 1090-4 Vorrang vor den entsprechenden Anforderungen in dieser Europäischen Norm. Diese Europäische Norm kann auch für Baustahlsorten bis einschließlich S960 angewendet werden, vorausgesetzt, dass die Ausführungsbedingungen anhand von Zuverlässigkeitskriterien nachgewiesen werden und alle erforderlichen zusätzlichen Anforderungen festgelegt werden. Diese Europäische Norm legt Anforderungen fest, die größtenteils unabhängig von der Art und Form der Stahlkonstruktion (zum Beispiel Gebäude, Brücken, plattierte oder vergitterte Bauteile) sind, einschließlich Strukturen, die Ermüdung oder seismischen Einwirkungen ausgesetzt sind. Diese Europäische Norm gilt für Tragwerke, die nach dem entsprechenden Teil der Normenreihe EN 1993 entworfen wurden. Spundwände, Verdrängungspfähle und Mikropfähle, die nach EN 1993-5 entworfen wurden, sind für die Ausführung nach EN 12063, EN 12699 beziehungsweise EN 14199 vorgesehen. Diese Europäische Norm gilt nur für die Ausführung von Gurtungen, Aussteifungen und Anschlüssen. Diese Europäische Norm gilt für Stahlbauteile in Verbundtragwerken aus Stahl und Beton, die nach dem entsprechenden Teil der Normenreihe EN 1994 entworfen wurden. Diese Europäische Norm kann für Tragwerke angewendet werden, die nach anderen Bemessungsregeln entworfen wurden, vorausgesetzt, dass die Ausführungsbedingungen mit diesen übereinstimmen und alle erforderlichen zusätzlichen Anforderungen festgelegt sind. Diese Europäische Norm enthält die Anforderungen an das Schweißen von Betonstählen an Baustähle. Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen an die Verwendung von Betonstählen für Stahlbetonanwendungen. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-08-14 AA "Stahlbauten; Herstellung (SpA zu CEN/TC 135 und ISO/TC 167)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).

Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 1090-2:2018-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen um zwei Dokumente ergänzt; b) Begriff 3.4: Definition modifiziert; c) neuer Begriff 3.16 hinzugefügt; d) Unterabschnitt 4.2.1 modifiziert; e) Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 6, Tabelle 12, Tabelle 14, Tabelle 22, Tabelle 23, Tabelle 24, Tabelle A.2, Tabelle B.11, Tabelle B.21 und Tabelle B.25 modifiziert; f) Unterabschnitt 6.4.4 modifiziert; g) Unterabschnitt 6.5.1 modifiziert; h) Unterabschnitt 6.5.2 modifiziert; i) Unterabschnitt 6.5.4 modifiziert; j) Unterabschnitt 6.6.3 modifiziert; k) Unterabschnitt 7.1 modifiziert; l) Unterabschnitt 7.4.1.1 modifiziert; m) Unterabschnitt 7.4.2 modifiziert; n) Unterabschnitt 7.5.5 modifiziert; o) Unterabschnitt 7.5.9.3 modifiziert; p) Unterabschnitt 7.6.1 modifiziert; q) Unterabschnitt 7.6.2 modifiziert; r) Unterabschnitt 9.6.5.3 modifiziert; s) Unterabschnitt 10.7 modifiziert; t) Unterabschnitt 11.2.2.5 modifiziert; u) Unterabschnitt 12.4.2.3 modifiziert; v) Anhang D und Anhang F modifiziert; w) Dokument redaktionell überarbeitet.