DIN 68800-3 : 2020-03 [AKTUELL]
In dieser Norm sind Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz von Holz und Holzwerkstoffen mit Holzschutzmitteln festgelegt. Sie gilt in Verbindung mit DIN 68800-1. Diese Norm regelt auch die Verwendung von vorbeugend geschützten Holz- und Holzwerkstoffprodukten mit CE-Kennzeichnung. Die Norm enthält in 8.2 besondere Anforderungen an den Schutz von tragenden Holzbauteilen und in 8.3 Anforderungen an den Schutz von nicht tragenden Hölzern. Im Anhang C werden Hinweise zur Anwendung von Holzschutzmitteln bei nicht tragenden Holzbauteilen gegeben, welche anschließend beschichtet werden sollen. Für die Imprägnierung von Eisenbahnschwellen mit Kreosot und für die Imprägnierung von Leitungsmasten gelten andere Normen. Gegenüber DIN 68800-3:2012-02 wurden Chemikaliengesetz und Biozid-Produkte-Verordnung zur Zulassung und Kennzeichnung von Holzschutzmitteln berücksichtigt und Festlegungen für mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz in Gebrauchsklasse 4 für nicht tragende Bauteile angepasst. Für diese Norm ist das DIN-Gremium NA 042-03-03 AA "Vorbeugender chemischer Holzschutz" zuständig.
Gegenüber DIN 68800-3:2012-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Chemikaliengesetz und Biozid-Produkte-Verordnung zur Zulassung und Kennzeichnung von Holzschutzmitteln in 5.3, Abschnitt 7 und 8.2 berücksichtigt; b) Festlegungen in 8.3.4 für mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz in Gebrauchsklasse 4 für nicht tragende Bauteile angepasst; c) normative Verweisungen und Literaturhinweise aktualisiert; d) Norm redaktionell überarbeitet.