DIN 4108-3 : 2014-11 [ZURÜCKGEZOGEN]
Diese Norm legt Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für die Planung und Ausführung zum klimabedingten Feuchteschutz in Gebäuden fest. Sie gilt nicht für die Ausführung von Bauwerksabdichtungen. Nebenräume, die zu Aufenthaltsräumen gehören, werden im Sinne dieser Norm wie Aufenthaltsräume behandelt. Diese Norm gilt für nicht klimatisierte Wohn- oder wohnähnlich genutzte Räume. Das hier zugrunde liegende stationäre Verfahren zur Berechnung von Diffusionsvorgängen nach Glaser ist nicht anwendbar bei klimatisierten Wohn- oder wohnähnlich genutzten Räumen und erdberührten Bauteilen, begrünten Dachkonstruktionen sowie zur Berechnung des natürlichen Austrocknungsverhaltens, wie zum Beispiel im Fall der Abgabe von Rohbaufeuchte oder der Aufnahme von Niederschlagswasser. Ferner ist es nicht anwendbar für eine nachträgliche Innendämmung mit R > 1,0 m2K/W auf einschaligen Außenwänden mit ausgeprägten sorptiven und kapillaren Eigenschaften. Es ist weiterhin nicht anwendbar für Konstruktionen, die an klimatisierte oder deutlich anders beaufschlagte Räume angrenzen, zum Beispiel Schwimmbäder. Für die vorstehend genannten Fälle wird auf Anhang D verwiesen. Soll ein anderes Verfahren als das "Glaser"-Verfahren zum Einsatz kommen, wird auf Anhang D verwiesen. Das "Glaser"-Verfahren ist ein modellhaftes Nachweis- und Bewertungsverfahren als Hilfsmittel für den Fachmann zur Beurteilung des klimabedingten Feuchteschutzes. Es bildet nicht die realen physikalischen Vorgänge in ihrer tatsächlichen zeitlichen Abfolge ab. Feuchteschutztechnische Anforderungen für raumseitige Bauteiloberflächen werden in DIN 4108-2 behandelt. Diese Norm wurde von den NABau-Arbeitsausschüssen NA 005-56-90 AA "Baulicher Wärmeschutz im Hochbau" und NA 005-56-99 AA "Feuchte" erarbeitet.
Gegenüber DIN 4108-3:2001-07 und DIN 4108-3 Berichtigung 1:2002-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich klarer abgegrenzt; b) Hinweise zu Anforderungen an die kritische Luftfeuchte an der Bauteiloberfläche aufgenommen; c) Kellerwände aus einschaligem, wärmedämmenden Mauerwerk sowie Bodenplatten unter bestimmten Bedingungen in die Liste der Bauteile aufgenommen, für die kein rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich ist; d) Außenwände in Holzbauart aufgenommen, für die kein rechnerischer Nachweis erforderlich ist; e) Dachkonstruktionen aufgenommen, für die kein rechnerischer Nachweis erforderlich ist; f) Anhang A "Berechnungsverfahren" komplett überarbeitet; g) Anhang B "Berechnungsbeispiele" aktualisiert; h) Hinweis auf Wärme- und feuchteschutztechnische Simulationen in einem neuen Anhang D aufgenommen.