Neues Widerrufsrecht für Verbraucher
Neues Widerrufsrecht für Verbraucher – neue Informationspflichten
Mit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU in das deutsche BGB haben Verbraucher weitreichende Widerrufsrechte erhalten. Über diese Rechte müssen die Verbraucher in Textform belehrt werden, anderenfalls verlängern sich die Widerrufsrechte. Verbraucher haben grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Vertragsschluss zu widerrufen. Dies betrifft alle Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder per Telekommunikationsmitteln geschlossen wurden. Im Baubereich sind außerdem ausgenommen alle Verträge, die inhaltlich den Bau von neuen Gebäuden oder erhebliche Umbaumaßnahmen umfassen, § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Bei allen Verträgen müssen Verbraucher informiert werden über die wesentlichen Eigenschaften der Leistung, die Adressdaten des Auftragnehmers, den voraussichtlichen Gesamtpreis – um nur das Wichtigste zu nennen, vgl. Art. 246 EGBGB. Diese Information muss in „klarer und verständlicher Weise“ erfolgen – eine schriftliche Form ist also nicht vorgeschrieben, aber als Nachweis der Information wohl kaum zu vermeiden.
Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wurden, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber außerhalb entweder eine Abschrift des von beiden unterschriebenen Vertrages oder eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem wesentlichen Inhalt des Vertrages übersenden.