Neues Vergaberecht am 18.04.2016 in Kraft getreten
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Seit dem 18. April 2016 gilt das neue EU-Vergaberecht. Der deutsche Gesetzgeber hat die 2014 erlassenen EU-Vergaberichtlinien RL 2014/23/EU, RL 2014/24/EU und RL 2014/25/EU innerhalb der Umsetzungsfrist in deutsches Recht umgesetzt.
Für Aufträge, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschreiten, gelten nunmehr ein neu formulierter 4. Abschnitt des GWB, die deutlich umfangreicheren neuen VgV und SektVO sowie eine geänderte VSVgV, für Bauleistungen ist außerdem die VOB/A Abschnitt 2 und 3 zu beachten. Für die Vergabe von Konzessionen ist die neue KonzVgV zu beachten. Zudem ist eine neue Formularrichtlinie anzuwenden.
Auf die Übergangsbestimmungen in § 186 GWB weisen wir hin.
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ist nur zu kleinen Teilen in Kraft getreten, sie gilt auch für Verträge mit geringeren Auftragswerten. Für diese Verträge ist weiterhin das Haushaltsrecht maßgeblich, das durchweg auf die VOL/A Abschnitt 1 und VOB/A Abschnitt 1 verweist.
Quelle: www.forum-vergabe.de