Neues technisches Vertragsrecht für den Trockenbau

Neues technisches Vertragsrecht für den Trockenbau

Autor: Dipl.-Ing. Helmut Bramann, Stellvertretender Obmann des Fachberaterkreises für die ATV DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“ im Hauptausschuss Hochbau (HAH) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen. Geschäftsführer der Fachunternehmervereinigung Bundesfachabteilung Ausbau und Trockenbau sowie des Geschäftsbereiches Technik, Technikpolitik und Spartenpolitik im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.

Mit dem Ergänzungsband 2015 zur VOB 2012 traten bereits im September letzten Jahres wesentliche Änderungen in der ATV DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“ in Kraft.

Der im September 2015 erschienene Ergänzungsband 2015 zur VOB 2012 enthält insgesamt 41 neue oder überarbeitete ATV der VOB/C. Abgesehen von den mit dem Ergänzungsband vorgelegten Neuerungen, ist der Gesamtband VOB 2012 in seinen übrigen Teilen weiter gültig, insbesondere auch die Teile A und B. Eine grundlegende Überarbeitung haben allerdings die für den Innenausbau und auch den dortigen baulichen Brandschutz relevante Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“ erfahren, die im Teil C der VOB verankert sind.

Wesentliche Änderungen im Technischen Vertragsrecht für den Trockenbau

Gegenüber der Vorgängerausgabe wurde die neue ATV DIN 18340 in vielen Bereichen fachtechnisch überarbeitet und so an Entwicklungen des Baugeschehens angepasst. Neben umfangreichen Hinweisen als Checkliste zur Ausschreibung, wurde ihr Geltungsbereich formal auch nochmals erweitert: Sie gilt nun offiziell auch für Trockenbauarbeiten in Verbindung mit dem Einbau von Flächenheiz- und Kühlsystemen. Zu allen Bereichen sind unterschiedliche Ausführungsvarianten und -qualitäten in ihrem jeweiligen Standard definiert, an dem sich Planer und Ausführende orientieren können. Präzisiert wurden unter anderem auch die Regelungen zu bauklimatischen Bedingungen, Oberflächenqualitäten flächiger Bauteile sowie der Ausbildung von Fugen und Anschlüssen. Im Abschnitt 4 sind zusätzliche Leistungen mit insgesamt 35 Regelungspunkten so konkret gefasst wie in fast keiner anderen ATV. Gleichwohl gelang es in der vorliegenden Ausgabe, bislang in separaten Abschnitten gefasste Regelungen zusammenzuführen und so die Anzahl der Abschnitte trotz ausgeweitetem Regelungsumfang zu reduzieren. Neben der Zuordnung von zahlreichen Einzel- und Teilleistungen wurden unter anderem der Einsatz von Gerüsten, der Einbau von Flächenheiz- und Kühlsystemen sowie Einmessarbeiten neu definiert. Eine völlig neue Struktur erhielt der gesamte Abschnitt 5 "Abrechnung“, wobei die materiellen Übermessungs- und Abrechnungsmöglichkeiten im Wesentlichen unverändert blieben. Angepasst wurde die bisherige Regelung "kleinstes umschriebenes Rechteck", da es hierzu in der Praxis immer wieder zu Auslegungsstreitigkeiten kam.

Im Ergebnis liegt mit der ATV DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“ Ausgabe 08/2015, eine neue, für Auftraggeber und Auftragnehmer ausgewogene technische Vertragsgrundlage vor, die den komplexen Charakter dieses so wichtigen Leitgewerkes für den modernen Innenausbau angemessen würdigt.

Vollständig überarbeiteter Fachkommentar im März 2016 erschienen

Auslegungsfragen hierzu behandelt der vollständig überarbeitete Fachkommentar "Trockenbauarbeiten" (4. Auflage), der im März 2016 beim DIN Media erschienen ist. Die Kommentierung ist für die Praxis und den täglichen Gebrauch gedacht. Mit ihr lassen sich alle trockenbaurelevanten Fragen rund um die ATV DIN 18340 und die ATV DIN 18299 ausführlich, aktuell und fundiert behandeln. Der ergänzend beiliegende kleine, handliche „ATV-Kurzkommentar für die Baustelle“ bietet zudem in übersichtlicher Form schnell Hilfestellung für den Praktiker vor Ort. Er fasst die wichtigsten Aussagen in handlichem Format zusammen und enthält dennoch alles Nötige zu Aufmaß und Abrechnung im Trockenbau. Seitens der BFA Ausbau und Trockenbau werden hierzu auch wieder Schulungen angeboten.
Auf einige der auch im Kommentar erläuterten Neuerungen soll in der Folge etwas näher eingegangen werden:



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