Neue Schwellenwerte im Vergaberecht ab 01.01.2022
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit dem Erlass vom 16. Dezember 2021 die Änderung der EU-Schwellenwerte bekanntgegeben. Die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge wurden von der Europäischen Kommission mit den delegierten Verordnungen (EU) 2021/1952, (EU) 2021/1953, (EU) 2021/1950 und (EU) 2021/1950 zum 1. Januar 2022 geändert.