HOAI-Mindestsätze in Altverträgen

Vorschau-Bild: © Daniel Jedzura  / shutterstock 

HOAI-Mindestsätze in Altverträgen

Dr. Rolf Theißen
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht
www.ts-law.de

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Leitsatz:

Die Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahre 2013 sind in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar.

BGH, Urteil vom 02.06.2022 – XII ZR 174/19

Praxishinweis: 

In Reaktion auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 04.07.2019 (C-377/17) wurde in der Bundesrepublik Deutschland die HOAI zum 01.01.2021 novelliert. Streitig war indes, ob die Mindestsätze der HOAI in der Altfassung (2013) weiterhin Geltung finden oder nicht. Dies war relevant für die – durchaus zahlreichen – Fälle, in denen zwischen den Vertragsparteien ein Honorar des Planers vereinbart wurde, das unter den damals geltenden Mindestsätzen liegt.

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