Fortgeltung der HOAI-Mindestsätze im Einklang mit EU-Recht?

Vorschau-Bild: © Daniel Jedzura  / shutterstock 

Fortgeltung der HOAI-Mindestsätze im Einklang mit EU-Recht?

Dr. Jörg Deutscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
www.ts-law.de

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Vorabentscheidungsersuchen des BGH an den EuGH zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze

BGH, Beschluss v. 14.05.2020 – VII ZR 174/19

Praxishinweis:

Der Kläger, der ein Ingenieurbüro betreibt, verlangt vom beklagten Auftraggeber die Zahlung restlicher Vergütung aus einem 2016 geschlossenen Ingenieurvertrag, in dem die Parteien für die vom Kläger zu erbringenden ein Pauschalhonorar in Höhe von 55.025,00 € vereinbart hatten. Außerdem erstellte der Kläger drei Nachtragsangebote im Zusammenhang mit nach Übergabe der Planung eingetretenen Änderungen, die von der Beklagten mit dem Hinweis auf eine Pauschalierung des Honorars angenommen wurden. Nach Kündigung des Vertrages rechnete der Kläger seine Leistungen in der Honorarschlussrechnung vom 30. Juli 2017 auf Grundlage der Mindestsätze der HOAI ab. Den nach Abzug geleisteter Zahlungen und eines Sicherheitseinbehalts aus der Schlussrechnung noch offenen Betrag von 102.934,59 € brutto hat der Kläger klageweise geltend gemacht.
 

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