Fiktiver Schadensersatz im Kaufrecht zulässig
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Fiktiver Schadensersatz im Kaufrecht zulässig
Dr. Frank Stollhoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
www.ts-law.de
Praxishinweis:
Der V. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom12.03.2021 – V ZR 33/19 – entschieden, dass im Kaufrecht im Rahmen des kleinen Schadensersatzes weiterhin eine fiktive Schadensberechnung zulässig ist. Der Käufer kann daher im Immobilienkaufvertrag bei Mängeln der erworbenen Kaufsache als Schadensersatz entweder den Ausgleich des mangelbedingten Minderwertes oder den Ersatz der Mangelbeseitigungskosten verlangen. Dabei ist es – so die neue Entscheidung des V. Zivilsenats des BGH – unerheblich, ob der Mangel vom Käufer auch tatsächlich beseitigt wird oder nicht. Eine fiktive Schadensberechnung ist daher im Kaufrecht – anders als im Werkvertragsrecht – statthaft.
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