EuGH-Generalanwalt: Mindest- und Höchstsätze der HOAI unvereinbar mit EU-Recht
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EuGH-Generalanwalt: Mindest- und Höchstsätze der HOAI unvereinbar mit EU-Recht
Dr. Rolf Theißen
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht
www.ts-law.de
Der Generalanwalt bei dem EuGH vertritt in seinen Schlussanträgen die Auffassung, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Niederlassungsfreiheit beschränken und damit unionsrechtswidrig seien.
Der Europäische Gerichtshof folgt in der Regel dem Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts. Mit einer Entscheidung des EuGH in der Sache ist im zweiten oder dritten Quartal 2019 zu rechnen.
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