Einführung der befristeten Erhöhung der Wertgrenzen für Bauleistungen VOB/A

Im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) erfolgte mit
Durchführung des satzungsgemäßen Verfahrens die Änderung des ersten Abschnitts der VOB/A - § 3a - Fußnoten 1 und 2. Diese ist im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 02.04.2025 B7).

Erlass vom 02.04.2025 (PDF)