DIN EN ISO 15874-5 : 2019-06 [AKTUELL]
Bei der Norm handelt es sich um eine Neuausgabe, die nun auch Bauteilkombinationen mit Nenndurchmessern von mehr als 160 mm berücksichtigt. Festgelegt sind Anforderungen und Prüfverfahren bezüglich der Gebrauchstauglichkeit von Rohrleitungssystemen aus Polypropylen (PP-H, PP-B, PP-R und PP-RCT), die in der Warm- und Kaltwasserinstallation innerhalb von Gebäuden für die Durchleitung von Trink- oder Brauchwasser (Hausinstallation) sowie für Heizungsanlagen unter Berücksichtigung des betreffenden zulässigen Betriebsdruckes und der für die jeweilige Anwendungsklasse geltenden Temperaturen eingesetzt werden. Die zugrunde liegende Europäische Norm wurde von der CEN/TC 155/WG 16 "Kunststoff-Rohrleitungssysteme und Schutzrohrsysteme - Rohrleitungssysteme für Warm- und Kaltwasseranwendungen" (Sekretariat: SNV, Schweiz) unter aktiver deutscher Beteiligung des DIN-DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschusses NA 119-07-11 AA "Rohre und Rohrverbindungen aus Kunststoff innerhalb von Gebäuden" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erstellt.
Gegenüber DIN EN ISO 15874-5:2013-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bedingungen für die Prüfungen unter Temperaturwechselbeanspruchung in Tabelle 11 und unter Druckwechselbeanpruchung in Tabelle 12 um Festlegungen für Prüfanordnungen mit einem Nenndurchmesser dn > 160 mm ergänzt; b) Aussage zur Biegeprüfung in 4.3 dahingehend geändert, dass diese nur mit Rohren durchzuführen ist, die vom Systemanbieter als biegefähig deklariert sind; c) normative Verweisungen bezüglich der Biegeprüfung, der Auszugsprüfung und der Prüfung der Vakuumdichtheit im Abschnitt 2, in Tabelle 1 sowie in 4.3, 4.4 und 4.7 aktualisiert; d) in der deutschen Fassung in Tabelle 4 Angabe der Anwendungsklassen in Klasse 1, Klasse 2, Klasse 4 und Klasse 5 korrigiert. Gegenüber DIN EN ISO 15874-5:2018-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in Tabelle 4 den Wert für die hydrostatische Spannung des Rohrwerkstoffes bei Klasse 5 von 3,8 in 3,5 korrigiert; b) die deutsche Übersetzung in 4.1 (2. bis 4. Absatz) und 4.3 (1. Absatz) an die Referenzfassung angeglichen.