DIN EN 303-5 : 2012-10 [ZURÜCKGEZOGEN]
Diese Norm gilt für Heizkessel und deren Sicherheitseinrichtungen bis zu einer Nennwärmeleistung von 500 kW, die ausschließlich für die Verfeuerung von festen Brennstoffen vorgesehen sind und nach den Festlegungen des Kesselherstellers betrieben werden. Diese Norm behandelt signifikante Gefahren, gefährliche Situationen und Ereignisse, die für Heizkessel im bestimmungsmäßigen Betrieb relevant sind und vom Hersteller vorhersehbar sind. Dieses Dokument (EN 303-5:2012) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 57 "Zentralheizungskessel" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 041-01-62 AA "Zentralheizungskessel (SpA CEN/TC 57)" des NHRS im DIN. Die Heizkessel können mit Naturzug oder mit Gebläse betrieben werden. Die Beschickung kann von Hand oder automatisch erfolgen. Diese Norm behandelt Heizkessel innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereiches der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Diese Norm beinhaltet Anforderungen und Testmethoden für Sicherheit, Verbrennungsqualität, Betriebsverhalten, Kennzeichnung und Wartung von Heizkesseln und beinhaltet ebenso die gesamte Ausrüstung, die Einfluss auf die Sicherheitssysteme hat (zum Beispiel Rückbrandsicherung, integrierter Vorratsbehälter). Diese Norm betrachtet nur Heizkessel mit Brennern im Verbund als Gesamteinheit. Die Norm ist nur auf eine Kombination aus Kesselkörper und einem Brenner entsprechend EN 15270 anwendbar, wenn die Gesamteinheit nach der vorliegenden Norm geprüft wird. Heizkessel nach dieser Norm sind für die Beheizung von zentralen Heizungsanlagen bestimmt, deren Wärmeträger Wasser mit einer maximal zulässigen Temperatur von 110 °C ist und die mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 6 bar betrieben werden können. Diese Norm gilt für Heizkessel mit einem eingebauten oder einem angebauten Wassererwärmer (Speicher- oder Durchlaufwassererwärmer) nur für jene Bauteile des Wassererwärmers, die den Betriebsbedingungen des Heizkessels zwangsläufig unterworfen sind (Heizungsteil). Die Norm gilt nicht für: Heizkessel und andere Heizgeräte, die auch zur direkten Beheizung des Aufstellraumes konstruiert sind; Kochgeräte; Auslegung und Konstruktion von externen Brennstofflagern und automatischen Beschickungseinrichtungen vor den Sicherheitseinrichtungen des Heizkessels; raumluftunabhängige Betriebsweise; Brennwertkessel. Diese Norm legt die für Heizkessel für feste Brennstoffe notwendigen Begriffe, die regelungs- und sicherheitstechnischen Anforderungen, die Bauanforderungen, die heiztechnischen Anforderungen (unter Berücksichtigung der Umweltanforderungen) und deren Prüfungen sowie die Kennzeichnung fest. Diese Norm gilt nicht für Heizkessel, die vor dem Datum der Veröffentlichung als EN (Europäische Norm) geprüft werden.
Gegenüber DIN EN 303-5:1999-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde erweitert auf Heizkessel mit Nennwärmeleistungen ≤ 500 kW; b) die anwendbaren Brennstoffe wurden erweitert auf nicht-holzartige Biomasse und andere feste Brennstoffe; c) Anforderungen an das Material, Schweißverbindungen und Materialdicken wurden überarbeitet; d) eine verpflichtende Risikoanalyse wurde eingeführt; e) allgemeine und elektrische Sicherheit wurde überarbeitet; f) Emissionsklassen 1 und 2 wurden gestrichen und neue Emissionsklassen 4 und 5 hinzugefügt; g) die Prüfungen wurden überarbeitet und neue Prüfungen für Sicherheitsanforderungen hinzugefügt; h) Anhänge wurden neu strukturiert; i) Berücksichtigung der essentiellen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.