DIN EN 12602 : 2013-10 [ZURÜCKGEZOGEN]
Diese Europäische Norm gilt für vorgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Porenbeton, die für die Verwendung in Gebäuden vorgesehen sind für: a) tragende Bauglieder: - tragende Wandbauteile, - Bauteile für Stützwände, - Dachbauteile, - Deckenbauteile, - stabförmige Bauteile (Balken und Pfeiler); b) nicht tragende Bauglieder: - nicht tragende Wandbauteile (Trennwände), - Bauteile für Verkleidungen (ohne Befestigungsmittel), die zur Befestigung an den Außenfassaden von Gebäuden bestimmt sind, - kleine kastenförmige Hohlquerschnitte, die zur Herstellung von Kanälen zur Aufnahme von Versorgungsleitungen dienen, - Bauteile für Lärmschutzwände. Je nach der Art und dem vorgesehenen Verwendungszweck der Bauglieder, für welche die Bauteile eingesetzt werden, können die Bauteile - zusätzlich zu ihrer tragenden und Raum abschließenden Funktion - für Zwecke des Brandschutzes, der Schalldämmung und der Wärmedämmung entsprechend den diesbezüglichen Abschnitten dieser Europäischen Norm verwendet werden. Bauteile nach dieser Europäischen Norm sind nur für den Einsatz unter vorwiegend ruhenden Lasten bestimmt, sofern nicht in den diesbezüglichen Abschnitten dieser Europäischen Norm besondere Maßnahmen vorgesehen werden. Der Ausdruck "bewehrt" schließt Bewehrung für tragende und nicht tragende Zwecke ein. Diese Europäische Norm befasst sich nicht mit: - Anwendungsregeln für diese Bauteile in Bauwerken; - Fugen (außer ihres Tragwiderstands und der Unversehrtheit E bezüglich des Feuerwiderstands); - Befestigungsmitteln; - der Oberflächenausbildung bei Außenbauteilen, wie zum Beispiel eine Verfliesung. Bauteile aus dampfgehärtetem Porenbeton dürfen in Lärmschutzwänden verwendet werden, wenn sie so bemessen sind, dass sie auch die Anforderungen von EN 14388 erfüllen. Gegenüber DIN EN 12602:2008 08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Text des Abschnitts 4.1.2 zu "Gefährlichen Substanzen" aktualisiert; c) Festlegungen in Abschnitt 5.2.4.1 dahingehend geändert, dass das Bemessungsverfahren nun nach Anhang A oder Anhang D deklariert werden muss und für bestimmte Anwendungen entweder das Verfahren nach Anhang A oder nach Anhang B erforderlich sein kann; d) Anhang ZA überarbeitet und neuer Abschnitt "Bespiel für die Technischen Informationen in der CE-Kennzeichnung" eingefügt; e) Norm redaktionell überarbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 005-07-09 AA "Porenbeton und haufwerksporiger Leichtbeton" im Normenausschuss Bauwesen (NABau) verantwortlich.
Gegenüber DIN EN 12602:2008-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Text des Abschnitts 4.1.2 zu "Gefährlichen Substanzen" aktualisiert; c) Festlegungen in Abschnitt 5.2.4.1 dahingehend geändert, dass das Bemessungsverfahren nun nach Anhang A oder Anhang D deklariert werden muss und für bestimmte Anwendungen entweder das Verfahren nach Anhang A oder nach Anhang B erforderlich sein kann; d) Anhang ZA überarbeitet und neuer Abschnitt "Bespiel für die Technischen Informationen in der CE-Kennzeichnung" eingefügt; e) Norm redaktionell überarbeitet.