DIN EN 1176-6 : 2019-05 [AKTUELL]

Dokumentart:
Norm
Titel (deutsch):
Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte; Deutsche Fassung EN 1176-6:2017+AC:2019
Titel (englisch):
Playground equipment and surfacing - Part 6: Additional specific safety requirements and test methods for rocking equipment; German version EN 1176-6:2017+AC:2019
Originalsprachen: Deutsch
Einführungsbeitrag:

Dieses Dokument gilt für Wippgeräte, die nach der Definition in 3.1 als Spielplatzgeräte für Kinder benutzt werden. Sofern die Hauptspielfunktion nicht Wippen ist, dürfen die entsprechenden Anforderungen dieses Dokumentes, falls zutreffend, verwendet werden. Dieses Dokument legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an und Prüfverfahren für Wippen und Wippgeräte fest, die dauerhaft installiert und für die Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Das Ziel besteht darin, den Nutzer gegen mögliche Gefahren während der Nutzung zu schützen. Eine Anleitung zur Bewertung der Sicherheit anderer Formen von Wippen/Wippgeräten ist im informativen Anhang A enthalten. Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Dieses Dokument (EN 1176-2:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport). Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Wippgeräten, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen.

Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 1176-6:2008-08 und DIN EN 1176-6 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Geräte vom Typ 2, Typ 3 und Typ 4 nicht als erzwungene Bewegungsgeräte eingestuft; b) bei Wippgeräten, die für Nutzung im Stehen vorsehen sind, Fallraum angepasst; c) Prüfverfahren überarbeitet; d) Teile der Normenreihe EN 1176 sprachlich aneinander angepasst; e) redaktionell an die derzeit geltenden Gestaltungsrichtlinien angepasst. Gegenüber DIN EN 1176-6:2017-12 wurde folgende Korrektur vorgenommen: a) Bild 6 und Bild 7 getauscht; b) in Abschnitt 6 a) wurde die Datierung der Verweisung gelöscht.