DIN 68800-1 : 2011-10 [ZURÜCKGEZOGEN]
Bei der Überarbeitung der Normenreihe DIN 68800 über Holzschutz waren einerseits die im CEN/TC 38 entwickelten Europäischen Normen auf dem Gebiet des Holzschutzes widerspruchsfrei zu berücksichtigen. Andererseits sollten die nationalen Normen dem Stand der Technik angepasst werden. Die Grundsätze des Holzschutzes sind im Teil 1 dargestellt. Der Teil 2 der Norm regelt den baulichen Holzschutz, der auf europäischer Ebene auf Grund der sehr unterschiedlichen regionalen Gepflogenheiten nicht berücksichtigt worden ist. Im Teil 3 wird festgelegt, wie nach Europäischen Normen mit Holzschutzmittel behandeltes Holz in Deutschland verwendet werden darf. Die im Teil 4 beschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen werden in den Europäischen Normen nur ansatzweise behandelt. Die Normenreihe DIN 68800 ist im Bauwesen von großer Bedeutung. Die Überarbeitung stieß bei den interessierten Kreisen auf großes Interesse. Bauaufsicht, Holzbau, Holzschutzmittelindustrie, Wissenschaft, Prüfinstitute, Sägeindustrie, Umweltverbände, Verbraucher, Schädlingsbekämpfer und Architekten waren in den Ausschüssen vertreten. Die Beratungen fanden im Spannungsfeld zwischen Bauwerkserhaltung auf der einen und dem notwendigen Gesundheits- und Umweltschutz auf der anderen Seite statt. Es wird festgelegt, unter welchen Bedingungen auf chemische Holzschutzmaßnahmen verzichtet werden kann. Für notwendige, vorbeugend chemische oder bekämpfende Maßnahmen wird geregelt, wie diese Maßnahmen fachgerecht, wirksam und sicher auszuführen sind. In dieser Norm sind die allgemeinen Voraussetzungen für den Schutz von verbautem Holz und Holzwerkstoffen gegen eine Wertminderung oder Zerstörung durch Organismen sowie für eventuell notwendige Bekämpfungsmaßnahmen geregelt. Sie enthält die Verpflichtung, bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Norm ergänzt in Verbindung mit DIN 68800-2 und DIN 68800-3 die DIN EN 1995-1-1 mit DIN EN 1995-1-1/NA in Bezug auf die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit während der vorgesehenen Nutzungsdauer von Holzbauwerken. Sie gilt nicht für einen Schutz von Holz gegen Feuer. Die Norm legt auf der Grundlage der gegebenen Gefährdung unter verschiedenen Einsatzbedingungen Gebrauchsklassen fest und ordnet diesen Schutzmaßnahmen zu. Für den Schutz von Holzbrücken gelten zusätzlich die Bestimmungen in DIN EN 1995-2 mit DIN EN 1995 2/NA. Der temporäre Schutz von Rundholz und von Schnittholz nach dem Einschnitt gegen Holz verfärbende Pilze einschließlich Lagerung vor der Verarbeitung wird in dieser Norm nicht behandelt. Die Norm ersetzt DIN 52175:1975-01 und DIN 68800-1:1974-05. Dabei wurden die bisher eigenständigen Normen zusammengefasst und aktualisiert. Die allgemeinen Aussagen aus DIN 68800-3:1990-04 wurden übernommen und die in DIN EN 335-1 festgelegten Gebrauchsklassen berücksichtigt. Es wurde ein Überblick über Maßnahmen zum Schutz des Holzes und erweiterte Angaben zur natürlichen Dauerhaftigkeit, die bisher nur teilweise in DIN 68800-3 enthalten waren, aufgenommen. Außerdem wurden Regelungen zur Auswahl von Schutzmaßnahmen und ein informativer Anhang A zur thermischen und chemischen Modifizierung zum Schutz des Holzes aufgenommen. Hinweise zur Planung von Holzschutzmaßnahmen für nicht tragende Bauteile unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzungsdauer wurden als informativer Anhang E ergänzt. Für diese Norm ist das Gremium NA 042-03-01 AA "Holzschutz Grundlagen" im DIN zuständig.
Gegenüber DIN 52175:1975-01 und DIN 68800-1:1974-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zusammenfassung und Aktualisierung der bisher eigenständigen Normen; b) Übernahme aller allgemeine Aussagen aus DIN 68800-3:1990-04; c) Berücksichtigung der in DIN EN 335-1 festgelegten Gebrauchsklassen; d) Überblick über Maßnahmen zum Schutz des Holzes aufgenommen; e) erweiterte Angaben zur natürlichen Dauerhaftigkeit (bisher nur Hinweise in Teil 3); f) Regelungen zur Auswahl von Schutzmaßnahmen aufgenommen; g) informativer Anhang A zu neuartigen Maßnahmen zum Schutzes des Holzes aufgenommen; h) Hinweise zur Planung von Holzschutzmaßnahmen für nicht tragende Bauteile unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzungsdauer als informativer Anhang E ergänzt.