DIN 4426 : 2013-12 [ZURÜCKGEZOGEN]
Diese Norm ist anzuwenden - auf die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen, für die mit der Planung der Ausführung nach Inkrafttreten dieser Norm begonnen wurde; - zur Planung und Ausführung von dauerhaft installierten Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und anderen Einrichtungen auf Dächern und an Fassaden-, Fenster- und Glasflächen baulicher Anlagen, die bei Inspektions- und Wartungsarbeiten genutzt werden; - auf dauerhaft installierte Vorrichtungen an Fassaden zur Verankerung von Einrichtungen für temporäre Arbeitsplätze (zum Beispiel Fassadengerüste, Mastkletterbühnen), die zur Instandhaltung genutzt werden. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Diese Norm gilt nicht für - allgemein zugängliche Arbeitsplätze und Verkehrswege, (Siehe auch BGI 5164.); - Entwurf und Ausführung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, die für die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten erforderlich sind (nach DIN 18160-5). - Arbeitsplätze und Verkehrswege bei Instandsetzungs- und Verbesserungsarbeiten. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-11-71 AA "Sicherheitseinrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen (Absturzsicherung)" im DIN zuständig.
Gegenüber DIN 4426:2001-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde präzisiert; b) der Abschnitt Begriffe wurden überarbeitet; c) der Abschnitt Dachflächen wurde überarbeitet; d) der Abschnitt Verankerungen wurde überarbeitet; e) der Abschnitt Anschlageinrichtungen wurde überarbeitet.