DIN 277-1 : 2016-01 [ZURÜCKGEZOGEN]
Dieses Dokument gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau während der Planung, der Bauausführung und der Nutzung von Bauwerken. Es erstreckt sich auf die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken sowie auf die Grundflächen des Grundstücks. Dieses Dokument legt Begriffe, Definitionen, Begriffsinhalte und Regeln für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten fest. Es schafft damit Grundlagen für einen Vergleich von Bauwerken und Grundstücken sowie für die Ermittlung der Kosten nach DIN 276-1 und der Nutzungskosten nach DIN 18960. Die nach diesem Dokument ermittelten Flächen und Rauminhalte können auch für andere Zwecke (zum Beispiel die Festlegung der Wohnfläche oder der Mietfläche) verwendet und den dafür erforderlichen Ermittlungen zu Grunde gelegt werden. Eine Bewertung der Flächen und Rauminhalte im Sinne der entsprechenden Vorschriften nimmt die Norm jedoch nicht vor. Für die Flächenbemessung im Facility Management gilt DIN EN 15221-6. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-01-04 AA "Flächen- und Raumberechnungen" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) zuständig.
Gegenüber DIN 277-1:2005-02 und DIN 277-2:2005-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN 277-1 und DIN 277-2 wurden gekürzt und zu einem Teil zusammengefasst; b) der Titel der Norm wurde geändert, um zukünftig weitere Normenteile für andere Bereiche des Bauwesens ergänzen zu können; c) der Anwendungsbereich der Norm wurde neu formuliert und gegenüber anderen Bereichen im Bauwesen und im Facility Management abgegrenzt; d) die Regelungen der Norm wurden DIN EN 15221-6 angepasst; dabei wurden u. a. die bisherigen Begriffe "Technische Funktionsfläche" in "Technikfläche" und "Netto-Grundfläche" in "Netto-Raum-fläche" sowie der bisherige Begriff "Nutzfläche" in "Nutzungsfläche" umbenannt; e) die Norm wurde redaktionell überarbeitet und neu gegliedert; f) die Gliederung der Grundflächen des Bauwerks wurde vereinfacht und auf zwei Gliederungsebenen reduziert; g) auf die Festlegung von Mengen und Bezugseinheiten für Kostengruppen nach DIN 276 wurde verzichtet, damit diese Sachverhalte in der DIN 276 selbst geregelt werden können; h) für Grundflächen des Grundstücks wurden Begriffe und Ermittlungsregeln festgelegt; i) die Regelung über Bereiche unterschiedlicher Raumumschließung wurde vereinfacht.