DIN 1960 : 2019-09 [AKTUELL]
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat Änderungen in der VOB/A beschlossen. Sie dienen der Aktualisierung des Abschnitts 1 im Nachgang zur Vergaberechtsreform 2016 und setzen dort auch Beschlüsse des Wohngipfels vom 21. September 2018 um. Abschnitte 2 und 3 wurden vorwiegend redaktionell geändert. Daneben wurden einige der in Abschnitt 1 beschlossenen Änderungen inhaltsgleich übertragen. Weitergehende Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen der VOB/A enthält der Einführungserlass zur VOB 2019 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 20. Februar 2019, der am 1. März 2019 in Kraft getreten ist und im Gemeinsamen Ministerialblatt des Bundes Nr. 06/2019 vom 18. März 2019 veröffentlicht wurde.
Gegenüber DIN 1960:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument wurde zur Anpassung an die Entwicklung des Bauge-schehens fachtechnisch überarbeitet; Das Dokument wurde an die VOB Teil A in den Fassungen der Bekanntmachungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) der Jahre 2019 im Bundesanzeiger angepasst. b) Abschnitt 1 wurde im Nachgang zur Vergaberechtsreform 2016 aktualisiert und Beschlüsse des Wohngipfels vom 21. September 2018 wurden umgesetzt; c) Abschnitt 1 wurde ergänzt um § 24 "Vergabe im Ausland"; d) Abschnitt 1 der VOB/A ersetzt den Abschnitt 1 VOB/A vom 26. Juni 2016 (BAnz AT 01.07.2016 B4); e) Abschnitt 2 wurde vorwiegend redaktionell geändert. Daneben wurden einige der in Abschnitt 1 beschlossenen Änderungen inhaltsgleich übertragen; § 23 EU VOB/A "Übergangsregelung" wurde gestrichen; f) Abschnitt 2 der VOB/A ersetzt den Abschnitt 2 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3); g) die Anwendung der Vorschriften des Abschnittes 2 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) für die Vergabe von Bauaufträgen verbindlich vorgeschrieben; h) Abschnitt 3 wurde vorwiegend redaktionell geändert. Daneben wurden einige der in Abschnitt 1 beschlossenen Änderungen inhaltsgleich übertragen; Abschnitt 3 wurde ergänzt um § 4a VS VOB/A "Rahmenvereinbarun-gen"; i) Abschnitt 3 der VOB/A ersetzt den Abschnitt 3 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3); j) die Anwendung der Vorschriften des Abschnittes 3 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit für die Vergabe von sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bauaufträgen (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV) verbindlich vorgeschrieben; k) weitergehende Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen der VOB/A enthält der Einführungserlass zur VOB 2019 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 20. Februar 2019, der am 1. März 2019 in Kraft getreten ist und im Gemeinsamen Ministerialblatt des Bundes Nr. 06/2019 vom 18. März 2019 veröffentlicht wurde; l) unter den "Normativen Verweisungen" wurde der Titel von ATV DIN 18318 geändert in "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen", der Titel von ATV DIN 18338 wurde geändert in "Dachdeckungsarbeiten", der Titel von ATV DIN 18382 wurde geändert in "Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen" und der Titel der ATV DIN 18384 wurde geändert in "Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen".