Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Informationen zur e-Vergabe
Die neuen Vergaberichtlinien sehen – nach Ablauf von Umsetzungsfristen – zwingend die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen vor. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Informationen zur Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel („e-Vergabe“) veröffentlicht.
Dies sind:
- Die neuen EU-Vergaberichtlinien – Informationen zur e-Vergabe
- Fristen für die Umsetzung der e-Vergabe in nationales Recht