Bauvertrag
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Bauvertrag: Sicherungsverlangen nach § 648a Abs. 1 BGB stellt keine unzulässige Rechtsausübung und keinen Verstoß gegen das bauvertragliche Kooperationsgebot dar
Oliver Wichmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
www.ts-law.de
Leitsatz:
Es stellt keine unzulässige Rechtsausübung und auch keinen Verstoß gegen das bauvertragliche Kooperationsgebot dar, wenn dem Sicherungsverlangen des Unternehmers nach § 648a Abs. 1 BGB auch andere Motive als die bloße Erlangung einer Sicherheit zugrunde liegen.
BGH, Urteil vom 23.11.2017 – VII ZR 34/15 –
Praxishinweis:
1. Die Parteien streiten über die Abrechnung von zwischen der Klägerin und den Beklagten unter Einbeziehung der VOB/B geschlossenen Bauverträgen.
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