Aufhebung der Sonderregeln für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen
Nach Auslaufen der epidemischen Lage wurden bzw. werden bis zum 20. März 2022 die weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen schrittweise zurückgefahren. Aus diesem Anlass werden auch die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Sonderregeln für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen aufgehoben.