Auch umfangreiche E-Mail-Anhänge werden Vertragsinhalt

Vorschau-Bild: © Daniel Jedzura  / shutterstock 

Auch umfangreiche E-Mail-Anhänge werden Vertragsinhalt

Dr. Frank Stollhoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
www.ts-law.de

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Leitsätze:

Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe per E-Mail werden sämtliche Unterlagen Vertragsbestandteil, die der E-Mail des Auftraggebers als Anlage beigefügt waren.

OLG Celle, Urteil vom 07.04.2020 – 4 U 141/19

Praxishinweis:

Das Urteil des OLG Celle hebt ein vorangegangenes Urteil des LG Verden auf und weist – anders als die Vorinstanz – die Klage der Klägerin ab.

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