Auch umfangreiche E-Mail-Anhänge werden Vertragsinhalt
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Auch umfangreiche E-Mail-Anhänge werden Vertragsinhalt
Dr. Frank Stollhoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
www.ts-law.de
Leitsätze:
Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe per E-Mail werden sämtliche Unterlagen Vertragsbestandteil, die der E-Mail des Auftraggebers als Anlage beigefügt waren.
OLG Celle, Urteil vom 07.04.2020 – 4 U 141/19
Praxishinweis:
Das Urteil des OLG Celle hebt ein vorangegangenes Urteil des LG Verden auf und weist – anders als die Vorinstanz – die Klage der Klägerin ab.
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