Änderung zur VOB/A 2016
Im Nachgang zur Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) der Abschnitt 1 der VOB/A überarbeitet und am 01. Juli 2016 bekannt gegeben.
Er ist von den öffentlichen Auftraggebern aber noch nicht anzuwenden.
Er ersetzt den Abschnitt 1 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3).
Einzelheiten zu den Änderungen ergeben sich aus der Anlage.
Der DVA beabsichtigt, im Herbst 2016 alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2016 herauszugeben.
Der überarbeitete Abschnitt 1 VOB/A soll erst angewendet werden, wenn diese Gesamtausgabe erschienen ist. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bestimmen.
Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des DVA vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben.