Änderung der EU-Schwellenwerte zum 01.01.2020
Mit den delegierten Verordnungen (EU) 2019/1827, (EU) 2019/1828, (EU) 2019/1829 und EU 2019/1830 hat die Europäische Kommission die in den Richtlinien 2014/25/EU, 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge zum 1. Januar 2020 geändert.